Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie ist neben der psychoanalytischen Therapie und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie eines der drei von den Krankenkassen anerkannten und bezahlten "Richtlinienverfahren" der Psychotherapie. 

 
Die Verhaltenstherapie bietet bei den verschiedensten psychischen Erkrankung und Problembereichen erprobte und wirksame Strategien zur Bewältigung der individuellen Symptomatik. Sie ist ein wissenschaftlich nachgewiesen wirksames Verfahren.
 
Grundlegend ist der Gedanke, dass unsere Verhaltensweisen, unsere Art zu denken und Dinge zu bewerten sowie auch Gefühle und körperliche Reaktionen hauptsächlich durch Erfahrung und Lernen in der Kindheit, Jugend und im Erwachsenenalter bedingt sind.

 

 

Ablauf


In der Verhaltenstherapie werden die ersten drei Sitzungen als sogenannte Sprechstundengespräche bezeichnet. Sie haben die Funktion des beidseitigen Kennenlernens, der Problemschilderung und einer Einschätzung, ob es sich bei den Belastungen um eine "krankheitswertige" Symptomatik handelt und somit eine Indikation für Psychotherapie besteht. Im Anschluss können noch bis zu vier sog. probatorische Sitzungen stattfinden, die der weiteren Anamnese, Zielfindung und Therapieplanung dienen. Bitte bringen Sie zum Ersttermin ihre Krankenversicherungskarte mit. Gegebenfalls werden den probatorischen Sitzungen zunächst sogenannte Sprechstunden zur ersten Abklärung der Belastungen vorgeschaltet.

 

Die Kosten für diese Sitzungen (Probatorik und Sprechstunden) werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen ohne Antragsverfahren übernommen. Sie haben hierdurch auch die Möglichkeit, bei verschiedenen Psychotherapeuten Sitzungen wahrzunehmen, z.B. wenn Sie sich bezüglich des Therapieverfahrens unsicher sind oder Bedenken haben, ob Sie ein ausreichendes Vertrauensverhältnis zum Therapeuten werden aufbauen können. Letzteres ist neben anderen ein wesentlicher Wirkfaktor in der Psychotherapie und sollte deshalb auch von Ihnen genau vor einer Antragstellung geprüft werden.

 

Wenn eine Indikation für Psychotherapie vorliegt, wird in der Regel  innerhalb der probatorischen Sitzungen mit Ihnen gemeinsam ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Voraussetzung dafür ist, dass ein Therapieplatz zur Verfügung steht. Weitere Sitzungen im Sinne einer Richtlinienpsychotherapie dürfen nur mit vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse durchgeführt werden.

 

Eine Kurzzeittherapie (12 bzw. 24 Einheiten Psychotherapie) wird durch direkte Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse bei bestehender Notwendigkeit der Behandlung bewilligt. Eine Langzeittherapie (45 bzw. 60 Einheiten Psychotherapie) bzw. die Umwandlung einer Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie erfordert ein Gutachterverfahren. Hierbei prüft ein von den Krankenkassen unabhängiger Gutachter in einem anonymisierten Verfahren, ob eine psychotherapeutische Behandlung zum einen notwendig und zum anderen erfolgversprechend ist. Die Krankenkasse übernimmt in aller Regel die Kosten, wenn eine Behandlung gutachterlich befürwortet wird. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie freiwillig-oder pflichtversichertes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.

 

Auch von privaten Krankenversicherungen werden die Kosten meist übernommen. Allerdings werden die Behandlungssitzungen zunächst Ihnen als Privatversicherter in Rechnung gestellt und Sie bekommen die Kosten in voller Höhe oder anteilig von Ihrer Krankenversicherung zurückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung durch Ihre private Krankenversicherung müssen Sie selber mit der Krankenversicherung abklären.

 

Selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahler eine psychologische Psychotherapie in Anspruch nehmen. Sie tragen dann die Behandlungskosten vollkommen eigenständig.

Die genauen formalen Abläufe und Modalitäten einer Behandlung werden mit Ihnen individuell im Rahmen der probatorischen Sitzungen besprochen.